01

Interessen wahrnehmen

Der Landesrat der Eltern nimmt die schulischen Interessen der Eltern in Brandenburg wahr. Dazu gehören verlässlicher Unterricht, Bildungsqualität, faire Chancen, sichere Schulen, gute Rahmenbedingungen und funktionierende Beteiligung.

02

Landesschulbeirat vorbereiten

Der LER bereitet die Arbeit seiner acht Vertreterinnen und Vertreter im Landesschulbeirat vor und koordiniert gemeinsame Positionen. Der Landesschulbeirat berät mit dem Bildungsministerium Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und besitzt gesetzliche Anhörungsrechte.

03

In Anhörungen wirksam werden

Der Landesschulbeirat wird bei wichtigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie bei weiteren schulischen Grundsatzfragen beteiligt. Anhörung bedeutet nicht, dass der LER selbst die staatliche Entscheidung trifft. Sie eröffnet aber einen formalen Weg, Folgen aus Elternsicht vor einer Entscheidung sichtbar zu machen.

04

Öffentliche Positionen mandatklar führen

Pressemitteilungen, Stellungnahmen und Gespräche müssen erkennen lassen, ob es sich um einen beratenen Beschluss, einen laufenden Arbeitsstand oder eine redaktionelle Einordnung handelt. Person, Funktion und zuständiges Gremium bleiben voneinander unterscheidbar.

05

Orientierung zurückgeben

Elternbeteiligung wirkt nur, wenn Informationen verständlich zurückfließen. Deshalb gehören Erklärseiten, Quellen, regionale Zuordnung, veröffentlichte Positionen und ein nachvollziehbarer nächster Schritt zum öffentlichen Auftrag dieser Website.