01
Eigene Elterngremien
Klassenelternversammlung → Elternkonferenz der Schule → Kreiselternrat beziehungsweise Stadtelternrat → Landesrat der Eltern.
02
Gemeinsame Gremien
Auf Schulebene arbeitet die Schulkonferenz. Auf Kreis- oder Stadtebene berät der Kreisschulbeirat. Auf Landesebene berät der Landesschulbeirat mit dem Bildungsministerium schulische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
03
Wichtige Abgrenzung
Der Kreiselternrat vertritt Elterninteressen. Der Kreisschulbeirat führt Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weitere beratende Mitglieder zusammen. Der LER ist wiederum nicht mit dem Landesschulbeirat gleichzusetzen.
04
Acht Mitglieder aus jedem Landesrat
Der Landesrat der Eltern wählt acht Mitglieder für den Landesschulbeirat. Entsprechend wirken auch je acht Mitglieder des Landesrates der Schülerinnen und Schüler sowie des Landesrates der Lehrkräfte mit; weitere gesellschaftliche Vertretungen ergänzen das gemeinsame Gremium.
05
Beratung, Anhörung und Beschluss
Gremienrechte unterscheiden sich nach Gegenstand und Ebene. Ein Austausch ist keine förmliche Anhörung, eine Stellungnahme kein staatlicher Letztentscheid und ein LER-Beschluss keine Weisung an eine Schule. Die jeweilige Rechtsform muss im Arbeits- und Veröffentlichungsprozess sichtbar bleiben.
06
Rückkopplung ist Teil der Gremienarbeit
Vertreterinnen und Vertreter benötigen nicht nur Informationen für die nächste Sitzung. Sie müssen Beratungsergebnisse, offene Punkte und weitere Fristen wieder an die entsendende Ebene zurückgeben. Nur so bleibt das Mandat kontrollierbar und anschlussfähig.