01
Schule und Schulleitung
Unterrichtsorganisation im Rahmen der Vorgaben, schulinterne Abläufe, Schulprogramm, konkrete Kommunikation und viele Entscheidungen des Schulalltags. Zuerst sollte das Anliegen auf der niedrigsten passenden Ebene geklärt werden.
02
Schulträger
Gebäude, Räume, Ausstattung, Schulwege im eigenen Zuständigkeitsbereich, Schülerbeförderung nach örtlicher Regelung sowie häufig digitale Infrastruktur und technische Ausstattung.
03
Staatliches Schulamt
Schulaufsicht, Beratung und Unterstützung der Schulen sowie personal- und aufsichtsbezogene Fragen im jeweiligen Schulamtsbereich.
04
Land und Bildungsministerium
Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Lehrkräftebudget, Rahmenlehrpläne und landesweite Grundsätze. Der LER bringt Elternpositionen auf dieser Ebene ein, entscheidet aber nicht selbst.
05
Prüfregel vor jeder Anfrage
Zuerst den Entscheidungsgegenstand benennen, dann die zuständige Ebene bestimmen: pädagogischer Alltag gehört meist in die Schule, Gebäude und Ausstattung zum Schulträger, Personal und Aufsicht zum Schulamt, Gesetze und landesweite Budgets zum Land. Je höher die Ebene, desto struktureller muss die Frage formuliert sein.