01
1 · Klasse oder Jahrgang
Eltern wählen zwei Sprecherinnen oder Sprecher. Die Elternversammlung tauscht sich über schulische Angelegenheiten aus; persönliche Angelegenheiten einzelner Kinder werden nur mit Einverständnis der betroffenen Eltern behandelt.
02
2 · Schule
Die Elternkonferenz vertritt die Interessen aller Eltern der Schule. Sie wählt ihre Leitung, Mitglieder für die Schulkonferenz und eine Vertretung für den Kreiselternrat.
03
3 · Kreis oder kreisfreie Stadt
Der Kreiselternrat bündelt schulübergreifende Themen und wählt Mitglieder für die Landesebene. Regionale Fragen werden außerdem in Kreisschulbeiräten beraten.
04
4 · Land
Im Landesrat der Eltern werden regionale Erfahrungen zu landesweiten Positionen verbunden. Acht gewählte Mitglieder vertreten den LER zusätzlich im Landesschulbeirat.
05
Arbeitsstandard für wirksame Gremienarbeit
Auftrag klären → Zuständigkeit prüfen → Datenstand festhalten → Ergebnis protokollieren → Frist und Verantwortliche nachverfolgen. Diese fünf Schritte machen aus einer Diskussion einen bearbeitbaren Vorgang und sichern die Übergabe bei einem Mandatswechsel.
06
Was Elternvertretung nicht ersetzt
Elterngremien sind gewählte Gesprächs- und Beteiligungspartner. Sie ersetzen weder Schulleitung noch Schulaufsicht, übernehmen keine individuelle Rechtsvertretung und veröffentlichen keine personenbezogenen Konfliktakten.
