01

1 · Klasse oder Jahrgang

Eltern wählen zwei Sprecherinnen oder Sprecher. Die Elternversammlung tauscht sich über schulische Angelegenheiten aus; persönliche Angelegenheiten einzelner Kinder werden nur mit Einverständnis der betroffenen Eltern behandelt.

02

2 · Schule

Die Elternkonferenz vertritt die Interessen aller Eltern der Schule. Sie wählt ihre Leitung, Mitglieder für die Schulkonferenz und eine Vertretung für den Kreiselternrat.

03

3 · Kreis oder kreisfreie Stadt

Der Kreiselternrat bündelt schulübergreifende Themen und wählt Mitglieder für die Landesebene. Regionale Fragen werden außerdem in Kreisschulbeiräten beraten.

04

4 · Land

Im Landesrat der Eltern werden regionale Erfahrungen zu landesweiten Positionen verbunden. Acht gewählte Mitglieder vertreten den LER zusätzlich im Landesschulbeirat.

05

Arbeitsstandard für wirksame Gremienarbeit

Auftrag klären → Zuständigkeit prüfen → Datenstand festhalten → Ergebnis protokollieren → Frist und Verantwortliche nachverfolgen. Diese fünf Schritte machen aus einer Diskussion einen bearbeitbaren Vorgang und sichern die Übergabe bei einem Mandatswechsel.

06

Was Elternvertretung nicht ersetzt

Elterngremien sind gewählte Gesprächs- und Beteiligungspartner. Sie ersetzen weder Schulleitung noch Schulaufsicht, übernehmen keine individuelle Rechtsvertretung und veröffentlichen keine personenbezogenen Konfliktakten.