01

Klassenebene

Die Klassenleitung lädt in einer neu gebildeten Klasse spätestens vier Wochen nach Beginn des Unterrichts zur ersten Elternversammlung ein. Danach laden die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher im Benehmen mit der Klassenleitung mindestens dreimal im Jahr.

02

Kreisebene

Neu gebildete Kreisräte treten spätestens zehn Wochen nach Unterrichtsbeginn erstmalig zusammen. Der Kreisschulbeirat tritt spätestens nach zwölf Wochen zusammen.

03

Landesebene

Die Landesräte treten spätestens 15 Wochen nach Unterrichtsbeginn erstmalig zusammen.

04

Mindesttermin ist nicht Einzelfallfrist

Die dargestellten Wochenangaben strukturieren die Bildung und Arbeit der Mitwirkungsgremien. Für Widersprüche, Anträge, Ordnungsmaßnahmen, Aufnahmeentscheidungen oder andere förmliche Vorgänge können eigene und deutlich kürzere Fristen gelten. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfs- oder Verfahrensinformation des konkreten Vorgangs.

05

Öffentliche Veranstaltungen

Der geprüfte Kalender unter Aktuelles führt kommende öffentliche Fachtermine mit Originalquelle und Teilnahmeweg. Nach Ablauf wechseln Hinweise in das redaktionelle Archiv; fachlich bleibende Materialien werden dem passenden Thema zugeordnet.