01
Was sich 2026 ändert
Seit dem 1. August 2026 gilt der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung zunächst für Kinder der ersten Klasse. In den Folgejahren wächst der Anspruch jeweils um eine Klassenstufe; ab August 2029 umfasst er die Klassen eins bis vier.
Brandenburg hatte bereits zuvor einen landesrechtlichen Betreuungsanspruch. Neu ist vor allem der bundesweite Rahmen – Unterschiede bestehen unter anderem bei der Mindestbetreuung in den Ferien.
02
Welche Ganztagsform bietet die Schule?
Brandenburg unterscheidet offene, teilweise gebundene und voll gebundene Ganztagsformen. Für Familien ist nicht nur der Name wichtig, sondern die konkrete Organisation des Tages.
- Offen: Unterricht und freiwillige Angebote sind organisatorisch stärker getrennt.
- Teilweise gebunden: Ein Teil der Schülerinnen und Schüler nimmt verbindlich teil.
- Voll gebunden: Der ganztägige Rhythmus ist für alle verbindlicher Bestandteil der Schule.
03
Der Qualitätsmaßstab des LER
Der Landeselternrat fordert mehr als die Erfüllung von Betreuungszeiten: landesweite Qualitätsstandards, ein pädagogisches Konzept, eine sinnvolle Rhythmisierung, gesundes Essen und verlässliche Angebote.
Damit wird der Rechtsanspruch zur Schulentwicklungsaufgabe. Schule, Hort, Träger und Kommune müssen Zuständigkeiten so verbinden, dass Kinder einen guten Tag erleben – und Eltern verlässlich planen können.
04
Vier Fragen für den Standort
Diese Fragen helfen Elternvertretungen bei der Bestandsaufnahme:
- Welche Zeiten sind an Schultagen und in den Ferien verlässlich abgedeckt?
- Wie werden Unterricht, Bewegung, Erholung, Förderung und freie Zeit verteilt?
- Welche Qualifikation und Personalausstattung stehen für die Angebote bereit?
- Wie werden Eltern und Kinder an der Qualitätsentwicklung beteiligt?
