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Was das Ministerium angekündigt hat
Im Zuge der Haushaltsberatungen für 2027 und 2028 will das Bildungsministerium das brandenburgische Schüler-BAföG ab 2027 einstellen. Die Landesleistung beträgt bislang monatlich 125 Euro und richtet sich an bestimmte Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe sowie vollzeitschulischer Bildungsgänge an Fachoberschulen.
Nach Angaben des MBJS erhielten im Jahr 2026 rund 1.100 Schülerinnen und Schüler diese Leistung. Bereits bewilligte Ansprüche sollen bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums bestehen bleiben; das bundesfinanzierte BAföG ist von der Änderung nicht betroffen.
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Der geplante neue Weg
Die bisherigen Mittel sollen nach Darstellung des Ministeriums nicht entfallen, sondern den Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler verstärken. Dieser Fonds steht direkt an Schulen zur Verfügung und kann unter anderem bei Lernmaterialien, Klassenfahrten oder anderen schulbezogenen Bedarfen helfen.
Als erste Ansprechpersonen nennt das MBJS die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung. Damit verlagert sich die Unterstützung von einem formalen individuellen Antrag stärker in die schulische Praxis.
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Woran der Übergang gemessen werden muss
Ein unbürokratischer Zugang kann Familien entlasten. Gleichzeitig muss nachvollziehbar bleiben, ob die Mittel bedarfsgerecht ankommen, ob Schulen ausreichend ausgestattet sind und ob Anspruch, Entscheidung und Datenschutz landesweit vergleichbar geregelt werden.
Aus Elternsicht sind deshalb mindestens Reichweite, Bearbeitungszeit, Ablehnungsgründe, verfügbare Mittel und regionale Unterschiede zu beobachten. Eine Umstellung ist erst dann erfolgreich, wenn keine Familie durch den Systemwechsel Unterstützung verliert.
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Weitere Haushaltsentscheidung: Krippen-Personalschlüssel
Die für Januar 2027 vorgesehene Verbesserung des Personalschlüssels in Krippen von 1:4,25 auf 1:4 soll vorerst nicht umgesetzt werden. Das bestehende Niveau bleibt nach Angaben des Ministeriums erhalten.
Für den LER-Webauftritt wird diese Entwicklung als angrenzende Bildungs- und Teilhabefrage geführt: Verlässliche Übergänge zwischen früher Bildung, Grundschule und Ganztag beginnen nicht erst mit dem ersten Schultag.