01
KI als Werkzeug – nicht als Ersatz
Der LER spricht sich grundsätzlich für den Einsatz von KI im Schulalltag aus. KI soll das Lernen unterstützen, aber weder eigenständige Leistungen noch die Rolle der Lehrkräfte ersetzen.
Gefordert werden verbindliche Regeln für schulische Leistungen, der Schutz von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten, Fortbildungsangebote für Lehrkräfte sowie eine regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Praxis.
02
Warum der LER ein Social-Media-Verbot ablehnt
Der LER erkennt Risiken wie Suchtgefahr, Cybermobbing, Gewaltinhalte und Datenschutzprobleme ausdrücklich an. Ein generelles Verbot würde nach seiner Einschätzung die Nutzung jedoch eher verlagern als nachhaltig lösen.
Stattdessen sollen altersgerechte Nutzungsmöglichkeiten, verbindliche Schutzmaßnahmen und die gezielte Förderung von Medienkompetenz miteinander verbunden werden.
03
Gemeinsame Verantwortung
Schule und Elternhaus tragen unterschiedliche, aber miteinander verbundene Verantwortung. Kinder und Jugendliche sollen digitale Technologien kompetent, sicher und reflektiert nutzen können. Dazu gehören Aufklärung, pädagogische Begleitung und die Wahrnehmung elterlicher Fürsorgepflichten.
04
Ein dynamischer Regelungsbereich
Der LER betont, dass Chancen und Risiken digitaler Technologien nicht abschließend bewertet werden können. Regeln und Einschätzungen müssen deshalb regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Für die Website entsteht daraus ein dauerhaftes Dossier statt einer einmaligen Meldung: neue Rechtslagen, schulische Regelungen, Praxisbeispiele und Forschungsergebnisse werden an derselben Themenlinie ergänzt.
Hinweis: Der zweite Absatz beschreibt die redaktionelle Weiterverarbeitung der Pressemitteilung.