Mit Köpfchen statt Klickverbot

KI und Social Media: Nicht verbieten, sondern befähigen

Der Landeselternrat setzt auf klare Regeln, Datenschutz, Lehrkräftefortbildung, altersgerechte Schutzmaßnahmen und Medienkompetenz statt pauschaler Verbote.

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2zugrunde liegende LER-Beschlüsse
Regelnstatt pauschaler Verbote
laufendÜberprüfung und Weiterentwicklung

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Position, Fakten und Beteiligung

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Das freigegebene Ausgangsdokument mit Wortlaut, Datum, Verantwortlichen und Impressum.

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VertiefungDigitale Bildung und Medienkompetenz

Die Position wird in der dauerhaften Themenseite weitergeführt und mit neuen Entwicklungen verbunden.

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ElternnutzenWas Eltern damit anfangen können

Eltern erhalten eine klare Prüflinie für KI-Regeln, Datenschutz, Schutzmaßnahmen und pädagogische Begleitung.

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BeteiligungErfahrungen aus Schulen ergänzen

Konkrete Hinweise machen sichtbar, ob und wie sich das Thema in Regionen und Schulen auswirkt.

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01

KI als Werkzeug – nicht als Ersatz

Der LER spricht sich grundsätzlich für den Einsatz von KI im Schulalltag aus. KI soll das Lernen unterstützen, aber weder eigenständige Leistungen noch die Rolle der Lehrkräfte ersetzen.

Gefordert werden verbindliche Regeln für schulische Leistungen, der Schutz von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten, Fortbildungsangebote für Lehrkräfte sowie eine regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Praxis.

02

Warum der LER ein Social-Media-Verbot ablehnt

Der LER erkennt Risiken wie Suchtgefahr, Cybermobbing, Gewaltinhalte und Datenschutzprobleme ausdrücklich an. Ein generelles Verbot würde nach seiner Einschätzung die Nutzung jedoch eher verlagern als nachhaltig lösen.

Stattdessen sollen altersgerechte Nutzungsmöglichkeiten, verbindliche Schutzmaßnahmen und die gezielte Förderung von Medienkompetenz miteinander verbunden werden.

03

Gemeinsame Verantwortung

Schule und Elternhaus tragen unterschiedliche, aber miteinander verbundene Verantwortung. Kinder und Jugendliche sollen digitale Technologien kompetent, sicher und reflektiert nutzen können. Dazu gehören Aufklärung, pädagogische Begleitung und die Wahrnehmung elterlicher Fürsorgepflichten.

04

Ein dynamischer Regelungsbereich

Der LER betont, dass Chancen und Risiken digitaler Technologien nicht abschließend bewertet werden können. Regeln und Einschätzungen müssen deshalb regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Für die Website entsteht daraus ein dauerhaftes Dossier statt einer einmaligen Meldung: neue Rechtslagen, schulische Regelungen, Praxisbeispiele und Forschungsergebnisse werden an derselben Themenlinie ergänzt.

Hinweis: Der zweite Absatz beschreibt die redaktionelle Weiterverarbeitung der Pressemitteilung.

Quellen & Dokumente

Original-Pressemitteilung PM 7/2026